Das Parlament der Schweiz verabschiedete am Freitag, 2. Oktober, das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und dem Mercosur in den Schlussabstimmungen beider Kammern. Damit ist der parlamentarische Weg in Bern abgeschlossen. Für den bilateralen Handel mit Argentinien ändert sich jedoch vorerst noch nichts: Das Abkommen gilt seit dem 1. Oktober lediglich zwischen Island und Brasilien.
Für Argentinien und die Schweiz steht das Inkrafttreten weiterhin aus. Das ist wirtschaftlich relevant, denn das EFTA-Mercosur-Abkommen könnte Zölle auf Schweizer Pharma-, Maschinen- und Chemieexporte senken und zugleich argentinischen Agrarprodukten einen besseren Zugang zu den EFTA-Märkten eröffnen.
Ein Abkommen mit direkter Bedeutung für Argentinien
Zur EFTA gehören die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, zum Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Nach acht Jahren Verhandlungen wurde das Abkommen am 16. September 2025 in Rio de Janeiro unterzeichnet. Es umfasst nicht nur Warenhandel, sondern auch Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, technische Handelshemmnisse und nachhaltige Entwicklung.

Für Argentinien ist der wirtschaftliche Bezug konkret. Die EFTA-Staaten exportierten 2024 Waren im Wert von 811 Millionen Euro nach Argentinien und importierten von dort Waren für 115 Millionen Euro. Diese EFTA-Zahlen bilden jedoch nicht vollständig die besondere Struktur des schweizerisch-argentinischen Handels ab: In den Schweizer Statistiken spielen Edelmetalle auf der Importseite eine große Rolle.
Die Schweiz liefert nach Argentinien vor allem chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen, Präzisionsinstrumente und Uhren. Aus Argentinien kommen insbesondere Edelmetalle sowie Agrarprodukte. Die letzten detaillierten bilateralen Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten beziffern die Schweizer Ausfuhren für 2023 auf 684 Millionen Franken und die Einfuhren auf 1,1 Milliarden Franken.
Wo Zölle sinken könnten
Für Schweizer Unternehmen liegt ein wesentlicher Vorteil des Abkommens beim Marktzugang. Nach Ablauf der Übergangsfristen sollen rund 96 Prozent der Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten vollständig zollfrei werden. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schätzt das mögliche Zollersparnis auf mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr.

Gerade in Branchen, die für den Handel mit Argentinien relevant sind, sind die heutigen Mercosur-Zölle teilweise hoch. Laut EFTA liegen sie bei pharmazeutischen Produkten bei bis zu 14 Prozent, bei Maschinen zwischen 14 und 20 Prozent und bei Chemieerzeugnissen bei bis zu 18 Prozent. Der Abbau dieser Zölle könnte Schweizer Anbieter gegenüber Konkurrenten aus anderen Märkten wettbewerbsfähiger machen.
Auch argentinische Exporteure würden von neuen Präferenzen profitieren. Das Abkommen sieht für Mercosur-Produkte unter anderem Zollvorteile, zollfreie Kontingente oder eine vollständige Liberalisierung für Rindfleisch, Wein, Maté, verarbeitete Lebensmittel sowie weitere Agrarwaren vor. Die konkrete Behandlung hängt jedoch vom jeweiligen Produkt, den Ursprungsregeln und möglichen Kontingenten ab.
Warum die Schweiz lange zögerte
Der Weg durch das Schweizer Parlament verlief nicht geradlinig. Der Nationalrat lehnte das Abkommen im Juni zunächst mit 96 zu 86 Stimmen bei neun Enthaltungen ab. Im Zentrum der Kritik standen vor allem mögliche Folgen für die Landwirtschaft sowie Fragen zu Entwaldung, Menschenrechten und Nachhaltigkeit.
Im September fand das Parlament einen Kompromiss. Für die Jahre 2028 bis 2033 wurden zusätzliche 517 Millionen Franken zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft vorgesehen. Daraufhin stimmte der Nationalrat am 16. September mit 118 zu 66 Stimmen bei zehn Enthaltungen zu. Zusätzlich wurden 25 Millionen Franken für Maßnahmen gegen Entwaldung beschlossen.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin argumentierte während der Debatte auch mit dem zunehmenden Wettbewerbsdruck. „Die Zeit spielt gegen uns“, sagte er mit Blick darauf, dass die Europäische Union ihren eigenen Handelsrahmen mit dem Mercosur bereits anwendet und Schweizer Unternehmen dadurch Nachteile entstehen könnten.
Die Schlussabstimmungen am 2. Oktober bestätigten schließlich die Zustimmung beider Kammern. Das Geschäft ist damit parlamentarisch abgeschlossen. Eine Volksabstimmung bleibt jedoch möglich: Ein Bündnis gegen die Abholzung des Regenwaldes kündigte bereits ein Referendum an.
Für Argentinien bleibt der nächste Schritt offen
Dass Brasilien und Island das Abkommen seit dem 1. Oktober bereits anwenden, zeigt eine Besonderheit der Vereinbarung: Sie muss nicht warten, bis alle acht Staaten gleichzeitig bereit sind. Sie kann zwischen jenen Partnern wirksam werden, die ihre jeweiligen Verfahren abgeschlossen haben.

Argentinien gehört bislang nicht dazu. Die EFTA führt das Land ebenso wie die Schweiz, Paraguay, Uruguay, Norwegen und Liechtenstein weiterhin unter den Staaten, für die das Inkrafttreten aussteht. Eine argentinische Regierungsresolution vom August 2026 verweist ebenfalls auf die Umsetzung des EFTA-Mercosur-Abkommens, sobald es für das Land in Kraft ist.
Für Unternehmen auf beiden Seiten bleibt deshalb ein Unterschied entscheidend: Das Abkommen ist politisch weit vorangekommen, aber die neuen Zollbedingungen gelten zwischen der Schweiz und Argentinien noch nicht. Erst mit dem formellen Inkrafttreten können aus den vereinbarten Marktöffnungen konkrete Vorteile im bilateralen Handel werden.





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