Buenos Aires (AT) – Auf dem Weg zum Umbau der argentinischen Wirtschaft, trifft es nun auch den Fußball. Nach dem Sieg der argentinischen Nationalelf bei der Copa América, hat die argentinische Justiz Anfang der Woche die von der Regierung Milei gesuchte Privatisierung des argentinischen Fußballs genemigt. Die Generalinspektion der Justiz (IGJ, Inspección General de Justicia) erklärte im Amtsblatt Regularien und Verfahrenserleichterungen der per Dekret von der Regierung im Dezember angeschobenen Einstiegs ausländischer Investoren und Unternehmen in den lokalen Fußball als rechtens.
Konkret genehmigte die IGJ, “gemäß den Bestimmungen der Artikel 346 und 347 des Dekrets DNU Nr. 70/2023 (…), die Beteiligung von Bürgervereinigungen und Stiftungen als Aktionäre an Aktiengesellschaften und die Umwandlung von Zivilverbünde in Aktiengesellschaften zuzulassen; sowie die Registrierung von im Ausland gegründeten gemeinnützigen Einrichtungen für die Entwicklung ihrer Tätigkeit in der Argentinischen Republik zu vereinfachen”. Die Regierung hatte das Dekret DNU 70/2023 im Dezember 2023 veröffentlicht. Mit der Umsetzung mußte sie allerdings auf die vor wenigen Wochen im Parlament erfolgte Verabschiedung des Reformpakets “Ley Bases” warten.
Zur Einordnung: der Schritt ermöglicht es den Vereinen -auf freiwilliger Basis- Investitionen von Privatpersonen auch aus dem Ausland anzunehmen, sowie den Eintritt von Unternehmen in das Fußballmanagement zu ermöglichen. Wie berichtet sollen, dem Modell des englischen Fußballs folgend, die großen argentinische Fußballvereine in Aktiengesellschaften verwandelt werden. Die sogenannten “Sport AGs” (Sociedades Anónimas Deportivas, SAD) können dann ihr Kapital für Shareholder aus der ganzen Welt öffnen.
Mit ihrem “Liberalisierungsmodell des argentinischen Fußballs” setzt die Regierung auf eine doppelte Wirkung. Zum einen und in Zeiten der Geld- und Devisenknappheit, über den “Exportfaktor Fußball” kurzfristig und massiv Investitionen aus dem Ausland nach Argentinien locken zu können. Die Verantwortlichen rechnen mit Investitionen in Höhe von bis US$ 4 Milliarden. Der zweite Grund zielt darauf ab, den inländischen Vereinen ihr wichtigstes Gut -die Spieler- zu erhalten. Aufgrund ihrer oftmals prekären finanziellen Lage, neigen argentinische Clubs dazu, Spieler vorzeitig nach Europa, aber auch Brasilien oder in die USA zu verkaufen.
Nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Generalinspektion der Justiz berichtete Infobae, die Regierung habe bereits ein neues Dekret in Arbeit, das das Stimmrecht der neuen “Sport AGs” regelt sowie diese auch vor möglichen Repressalien seitens des mächtigen argentinischen Fußballverbandes AFA schützt. Das Dekret 70/2023 legt für die AFA eine Frist von einem Jahr zur Reform ihrer eigenen Statuten ein. Das Zusatzdekret soll verhindern das der Verband in der Zeit, denjenigen Vereinen, die sich bereits in Aktiengesellschaften umgewandelt haben, die Mitgliedschaft zu verweigern oder zu entziehen.
Der argentinische Fußballverband unter der Leitung von Claudio Tapia steht dem Vormarsch der “Sociedades Anónimas Deportivas” kritisch gegenüber. Er hat sich nicht nur öffentlich gegen die Verwaltung der Vereine durch Unternehmen ausgesprochen, sondern auch Erklärungen abgegeben und gerichtliche Klagen unterstützt, um deren Umsetzung zu verhindern. Allerdings, eine Minderheit von Befürwortern der Teilprivatisierung, darunter der ehemalige Präsident Mauricio Macri, befürworten und unterstüzten den Schritt der Regierung.
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