Buenos Aires (AT) – Das Régimen de Incentivo para Grandes Inversiones, kurz RIGI, hat sich zu einem der Kronjuwelen des Gesetzespaketes “Ley Bases” Argentiniens entwickelt. Mit der Initiative, die unter anderem Steuer-, Zoll– sowie Wechselkursvorzüge beinhaltet, hofft die Regierung von Javier Milei, endlich die Investitionsanreize setzen zu können, die Lateinamerikas drittgrößte Volkswirtschaft zwischen Energiewende und digitaler Transformation zu einem global player in den Wirtschaftssektoren der Zukunft machen könnten. Kein Wunder also, dass sich das Kürzel derzeit einem Mantra gleich in viele Gespräche einschleicht, die am Rio de la Plata, in den tiefen Patagoniens oder auch in den Chefetagen in Frankfurt, Hamburg oder Berlin über oder zu Argentinien geführt werden. Der Einsatz könnte auch kaum größer sein: rund US$ 80 Milliarden schwer sind die Projekte, die insbesondere Energieunternehmen in ihren eigenen RIGI-Mappen bereit halten, wie brancheninterne Quellen Argentinisches Tageblatt exklusiv berichteten. Deshalb, eine erste Übersicht, in fünf Punkten, die wichtigsten Kenndaten des Investitionsförderprogrammes zusammenfasst.
1.) Welches konkrete Ziel verfolgt das RIGI?
Die Regierung setzt darauf, dass das RIGI Investitionen aus dem In- und Ausland zugute des Wirtschaftswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen ankurbeln kann. Die größten Hoffnungen richten sich dabei kurzfristig auf die Pläne, die bereits schlüsselfertig in den “Ausgang”- Ablagen von Unternehmen aus dem Bergbau-, Erdgas- und Ölsektor und insbesondere dem der erneuerbaren Energien liegen, wie Argentinisches Tageblatt exklusiv erfahren konnte. Darunter: Infrastrukturprojekte für Flüssiggas (US$ 10 Milliarden); Offshore-Projekte vor der Küste von Mar del Plata (US$ 40 Milliarden), Anlagen zur Produktion von Grünem Wasserstoff (US$ 8,4 Milliarden) sowie für den Abbau von Kupfer (US$ 20 Milliarden).
Kritiker geben zu Bedenken, dass die Maßnahme zu allegmein gefaßt sei und dabei Fiskal- und Autonomiekompetenzen der Provinzen beeinträchtigen könnte. Zudem würde die im RIGI festgelegte Mindestinvestition, Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMUs) von den Vorteilen der Initiative ausschließen und damit die bereits bestehende Asymmetrie innerhalb der argfentinischen Unternehmenslandschaft verstärken.
2.) Um welche Investitions-Größe geht es beim RIGI?
Um die Funktionsweise des RIGI zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, auf welche Investitionsart die Initiative abzielt. Dem Gesetzestext zufolge, der zuletzt vom argentinischen Senat verabschiedet wurde und nun der endgültigen Zustimmung in der Abgeordnetenkammer harrt, geht es um “Großinvestitionen”. Das sollen Projekte mit einem Investitionsaufkommen von mindestens US$ 200 Millionen und einem höchstens US$ 900 Millionen Dollar sein.
3.) Welche Vorteile bietet das RIGI?
Die Regelung sieht Anreize in den Bereichen Steuern, Zölle und Devisen vor. Steuerlich sieht die RIGI – Initiative Befreiungen von der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer vor. In Bezug auf die Mehrwertsteuer ist eine Rückerstattung der Restbeträge zugunsten des Inhabers der Investition für maximal drei Monate vorgesehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Guthaben in Form einer Auszahlung an einen beliebigen Dritten übertragen werden. Bei der Einkommensteuer werden die Projekte ohne Anwendung eines Tarifs mit 25 % besteuert. Das heißt, sie würden nicht mit dem höchsten Steuersatz von 35 % besteuert. Gleichzeitig würden sie 7 % auf den kumulierten Nettogewinn zahlen, wobei dieser Satz nach sieben Jahren auf 3,5 % sinken würde. Außerdem könnten sie den Gesamtbetrag der gezahlten Soll- und Habenzinsen als Gewinngutschrift berechnen, so der Gesetzestext.
Der Entwurf des RIGI sieht vor, dass Importe und Exporte in Zukunft nicht mehr -wie in den letzten Jahren- von jeglicher Art an “Quoten, Kontingenten oder offiziellen Preisen” beschränkt sein dürfen. Der Entwurf befreit die Projektträger zudem auch von der Zahlung von Einfuhrzöllen auf Waren und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Investition stehen. Ausfuhrzölle müssen nach drei Jahren nicht mehr entrichtet werden. In diesem Sinne schlägt das RIGI folgenden Zeitplan vor: Im ersten Jahr werden 20 % des Exportvolumens von der Steuer befreit; im zweiten Jahr sind es 40 % und nach drei Jahren der Gesamtbetrag. Gleichzeitig legt das Investitionspaket fest, dass Devisen zur Finanzierung, ob lokal oder im Ausland, unbeschränkt und “frei verfügbar” für ihre Inhaber sein müssen
4.) Wer kann einen Antrag auf Teilnahme an RIGI stellen (und wer nicht)?
Federführend für die Umsetzung und KontrolIe des RIGI soll die “Autoridad de Aplicación del RIGI” sein. Die Behörde wird entsprechende Förderanträge begutachten und -im besten Falle- zur Ausführung freigeben, die Wachtumspotentiale entlang der folgenden Wertschöpfungsachsen versprechen: “Export-Steigerung” sowie die “Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen”. Bei den Projektträgern muß es sich zudem um Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Zweigniederlassungen von im Ausland ansässigen Unternehmen oder Joint Ventures handeln, so die Vorlage.
Ausgeschlossen von jeglichem RIGI – Antrag sind “diejenigen Personen oder Organisationen, die wegen Bestechung, unrechtmäßiger Bereicherung oder mit der Ausübung öffentlicher Ämter unvereinbarer Handlungen rechtskräftig in zweiter Instanz verurteilt worden sind; Personen, die für insolvent erklärt wurden und diejenigen, die feste, vollstreckbare und unbezahlte Steuer-, Zoll- oder Sozialversicherungsschulden haben”.
5.) Wie lange können die Leistungen des RIGI gewährt werden?
Gemäß dem Gesetzesentwurf, der jetzt in der Abgeordnetenkammer vor der letzten Abstimmung steht, haben die Antragsteller Anspruch auf die RIGI-Vergünstigungen bis zum Abschluss des Projekts, bis zur Zalungsunfähigkeit der Betreibergesellschaft oder bis zum vorzeitigen Stillegung des Projektes. Die Initiative für Investitionsanreize RIGI soll dem vorliegenden Text zufolge für die nächsten zwei Jahre gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
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